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Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise

Bei DigitalLicenseStore.com bieten wir ausschließlich rechtmäßig erworbene Softwarelizenzen an.

Der Verkauf und die Nutzung unserer Produkte erfolgen im Einklang mit geltendem europäischem und internationalem Recht.

Rechtssicherer Lizenzhandel

Unsere Softwarelizenzen stammen aus legalen und überprüfbaren Quellen.
Der Handel mit Softwarelizenzen ist innerhalb der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und wird durch die geltende Rechtslage ausdrücklich unterstützt.

EU-rechtskonforme Nutzung

Alle angebotenen Lizenzen entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union.
Die Nutzung ist transparent geregelt und richtet sich nach den jeweils gültigen Lizenzbedingungen der Softwarehersteller.

Transparenz & Vertrauen

Wir legen großen Wert auf:

  • klare Herkunft der Lizenzen

  • nachvollziehbare Lizenzmodelle

  • transparente Informationen zur Nutzung und Aktivierung

Unsere Kunden erhalten vollständige Informationen vor dem Kauf, um eine sichere und informierte Entscheidung treffen zu können.

Verantwortung & Kundenschutz

DigitalLicenseStore.com handelt verantwortungsvoll und kundenorientiert.
Sollten Fragen zur Lizenzierung, Nutzung oder Aktivierung auftreten, stehen wir mit klaren Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Hinweis:
Diese Informationen dienen der Transparenz und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

1. CJEU-Urteil C-128/11 - UsedSoft vs. Oracle (2012

Zusammenfassung: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass der Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen rechtmäßig ist, auch wenn die Software ursprünglich digital vertrieben wurde. Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der Grundsatz der Erschöpfung auf Softwarelizenzen anwendbar ist und deren Weiterverkauf innerhalb der EU erlaubt ist.
Offizieller Link: EUR-Lex – Urteil C-128/11

2. Deutsches Urheberrechtsgesetz (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG)

Zusammenfassung: Das deutsche Urheberrecht erlaubt den Weiterverkauf von Software, die mit Zustimmung des Rechteinhabers erworben wurde. Diese Bestimmung steht im Einklang mit der Haltung der EU zur Erschöpfung der Vertriebsrechte und stärkt die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs von Softwarelizenzen in Deutschland.
Offizieller Link: Gesetze im Internet – § 69c UrhG

3. BGH Entscheidung I ZR 244/97 (2000)

Zusammenfassung: Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass OEM-Software unabhängig von der Hardware verkauft werden kann. Dieses Urteil stellt klar, dass der Weiterverkauf von OEM-Softwarelizenzen zulässig ist, auch wenn sie nicht mit der Originalhardware gebündelt sind.
Zusammenfassendes Dokument: PREDNY SLM – OEM Software und Hardware Bindung

4. U.S. First Sale Doctrine (§ 109 U.S. Copyright Act)

Zusammenfassung: Nach amerikanischem Recht erlaubt die First Sale Doctrine den Weiterverkauf von rechtmäßig erworbenen urheberrechtlich geschützten Werken. Dieser Grundsatz schränkt die Rechte der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf ein und ermöglicht den Sekundärmarkt für Softwarelizenzen.
Offizieller Link: Cornell Law School – 17 U.S. Code § 109
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